Wichtig!

Für die Gewährung aller Leistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der NEUEN Beitrittserklärung und der Einwilligung in die Datenverarbeitung des Bauarbeiters sein (siehe Information).

Der Auszug aus der geltenden Leistungsordnung der Bauarbeiterkasse bietet eine Übersicht aller Leistungen.