Beitrag

Jährlich veränderlicher Beitrag für die Aufenthalte bei CARITAS oder anderen Körperschaften oder Organisationen.
Der Beitrag kann nur einmal pro Jahr für jedes minderjährige Kind beantragt werden.

Voraussetzungen

  • 450 effektiv in Südtirol gearbeitete Stunden während der letzten 12 Monate;
  • monatlicher Durchschnitt von 150 bei der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingetragenen Stunden in den letzten 12 Monaten (oder für kürzere Zeiträume bei neuen Dienstverhältnissen).

Die 450 in Südtirol geleisteten Stunden und der monatliche Durchschnitt von 150 Stunden können auch im Laufe der sechs Monate nach dem Vorfall erreicht werden.
Falls Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen beschäftigt sind, werden Leistungen und Voraussetzungen anteilsmäßig verringert.
Die Arbeitnehmer haben Anrecht auf die Leistungen, sofern sie zum Ausstellungszeitpunkt der erforderlichen Ausgabenbelege bei einem ordnungsgemäß einzahlenden Mitgliedsunternehmen der Bauarbeiterkasse Bozen beschäftigt sind oder nicht mehr als 2 Monate seit der Auflösung des Arbeitsvertrages verstrichen sind.
Um den Beitrag kann auch für minderjährige Kinder von Bauarbeitern im Ruhestand angesucht werden, die mindestens 10 Jahre in der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben waren.

Unterlagen

Unterlagen zum Herunterladen und ausgefüllt bei der Bauarbeiterkasse einzureichen

Unterlagen bei der Bauarbeiterkasse einzureichen

CARITAS KOLONIEN


“Josef Ferrari” Caorle (von 6 bis 15 Jahren) oder "12 Stelle" Cesenatico (von 6 bis 16 Jahren)

  • Der Bauarbeiter muß pro Kind einen jährlich festgelegten Fixbetrag direkt bei der CARITAS einzahlen, die Bauarbeiterkasse übernimmt dann die Differenz der Einschreibegebühr.


CARITAS ERHOLUNG FÜR FAMILIEN


Caorle oder Cesenatico (von 0 bis 15 Jahren)

  • Der Bauarbeiter muß bei der Bauarbeiterkasse eine Kopie der bezahlten Rechnung nachreichen, aus der die Aufenthaltskosten für jedes einzelne Kind ersichtlich sind.


KINDERFERIEN

(von 3 bis 14 Jahren)

  • Kopie des Posterlagscheines beilegen.


SONSTIGES


  • Zahlungsbestätigung beilegen.

Einreichetermine

Das Ansuchen ist für jedes einzelne Kind innerhalb 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen.

Wichtig

Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der Beitrittserklärung sein, welche vom Bauarbeiter ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Weiters erinnern wir daran:

  • Immer Ihre persönlichen Daten, über welche die Bauarbeiterkasse verfügt, zu überprüfen;
  • uns Ihre Bank- oder Postkontonummer mitzuteilen;
  • der Bauarbeiterkasse jegliche Änderung Ihrer Daten sofort bekanntzugeben (Adresse, Kontokorrent, Telefonnummer, usw.).