Beitrag
Leistung für die Arbeitnehmer
(bei Tod Familienangehöriger 1. Grades)- € 321,00
Leistung für die Familienangehörigen
(bei Tod des Arbeitnehmers)- € 641,00 für den überlebenden Ehepartner oder, in Ermangelung, der Eltern
- € 128,00 für jedes zu Lasten lebende Kind
Voraussetzungen
- 450 effektiv in Südtirol gearbeitete Stunden während der letzten 12 Monate;
- monatlicher Durchschnitt von 150 bei der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingetragenen Stunden in den letzten 12 Monaten (oder für kürzere Zeiträume bei neuen Dienstverhältnissen).
Die 450 in Südtirol geleisteten Stunden und der monatliche Durchschnitt von 150 Stunden können auch im Laufe der sechs Monate nach dem Vorfall erreicht werden.
Falls Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen beschäftigt sind, werden Leistungen und Voraussetzungen anteilsmäßig verringert.
Die Arbeitnehmer haben Anrecht auf die Leistungen, sofern sie zum Ausstellungszeitpunkt der erforderlichen Ausgabenbelege bei einem ordnungsgemäß einzahlenden Mitgliedsunternehmen der Bauarbeiterkasse Bozen beschäftigt sind oder nicht mehr als 2 Monate seit der Auflösung des Arbeitsvertrages verstrichen sind.
Unterlagen
Bei Tod des Arbeitnehmers
Unterlagen zum Herunterladen und ausgefüllt bei der Bauarbeiterkasse einzureichenUnterlagen bei der Bauarbeiterkasse einzureichen
- Kopie der Todesurkunde
- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes
- Kopie des Familienbogens
- eventuelle Vollmacht zum Inkasso des Beitrages der Bauarbeiterkasse
- bei minderjährigen Kindern Erklärung des Vormundschaftsrichters
Bei Tod Familienangehöriger 1. Grades
Unterlagen zum Herunterladen und ausgefüllt bei der Bauarbeiterkasse einzureichen- Ansuchen des Arbeiters
- Kopie des historischen Familienbogens oder Eigenerklärung
- Kopie der Todesurkunde
Einreichetermine
Die Gesuche müssen innerhalb Juni des darauffolgenden Jahres ab Rechnungsdatum oder Ereignis eingereicht werden!Wichtig
Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der Beitrittserklärung sein, welche vom Bauarbeiter ausgefüllt und unterschrieben sein muss.Weiters erinnern wir daran:
- Immer Ihre persönlichen Daten, über welche die Bauarbeiterkasse verfügt, zu überprüfen;
- uns Ihre Bank- oder Postkontonummer mitzuteilen;
- der Bauarbeiterkasse jegliche Änderung Ihrer Daten sofort bekanntzugeben (Adresse, Kontokorrent, Telefonnummer, usw.).