Beitrag

  • 7.000,00 € bei Tod
  • 14.000,00 € bei bleibender Invalidität

Unterlagen

  • Sofortige telefonische Meldung bei der Bauarbeiterkasse
  • Meldung auf Vordruck, der von der Bauarbeiterkasse geliefert wird
 
Alert

Achtung!

Ab dem 1. Oktober 2020 wurde diese Leistung der Bauarbeiterkasse durch die Leistungen des nationalen sanitären Zusatzfonds für das Bauwesen "SANEDIL" ersetzt! Dies sehen die nationalen Vertragsbestimmungen vor.