Krankheit |
- Krankheit vom 1. bis zum 180. Tag
- Krankheit vom 181. bis zum 270. Tag
- Krankheit vom 271. bis zum 360. Tag: Sonderentgelt mit Beträgen wie vom 181. bis zum 270. Tag, ohne Hinterlegung für die Arbeiter, welche weniger als 3,5 Jahre bei derselben Firma Dienst geleistet haben, bzw. mit Hinterlegung für die Arbeiter, welche mehr als 3,5 Jahre bei derselben Firma Dienst geleistet haben.
Beitrag
Je nach Dauer des Ereignisses und Einstufung des Arbeiters unterschiedliche Beträge.Das Unternehmen streckt dem Arbeiter im Lohnstreifen monatlich die Beträge der Bauarbeiterkasse und des NISF vor.
Unterlagen
- Das Unternehmen sorgt für die Meldung und Übergabe der erforderlichen Bescheinigungen an die Bauarbeiterkasse
- Der Arbeiter muss dem Unternehmen und dem NISF das ärztliche Zeugnis zukommen lassen
- Krankheit nach dem 270. Tag (NUR wenn der Arbeiter weniger als 3,5 Jahre bei derselben Firma beschäftigt ist, muss das Gesuch mit dem ärztlichen Zeugnis direkt an die Bauarbeiterkasse gestellt werden)
Unfall und Berufskrankheit |
Unfall – Berufskrankheit
- Vom 1. Tag nach dem Unfall bis zur klinischen Genesung
- TBK vom 1. bis zum 540. Tag
Beitrag
- 1. Tag: 100% zu Lasten des Unternehmens
- 2., 3., 4. Tag: 60% zu Lasten des Unternehmens, 40% zu Lasten der Bauarbeiterkasse
- Vom 5. Tag bis zur klinischen Genesung: der Betrag zu Lasten der Bauarbeiterkasse wird im Lohnstreifen vorgestreckt, der Betrag zu Lasten des Unfallinstitutes wird im Lohnstreifen vorgestreckt oder direkt vom Unfallinstitut ausbezahlt
Unterlagen
- Das Unternehmen schickt der Bauarbeiterkasse die Unfallmeldung und alle darauffolgenden Bescheinigungen
- TBK: das Gesuch muss mit dem ärztlichen Zeugnis direkt an die Bauarbeiterkasse gestellt werden