Wichtig

Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der Beitrittserklärung sein, welche vom Bauarbeiter ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Weiters erinnern wir daran:

  • Immer Ihre persönlichen Daten, über welche die Bauarbeiterkasse verfügt, zu überprüfen;
  • uns Ihre Bank- oder Postkontonummer mitzuteilen;
  • der Bauarbeiterkasse jegliche Änderung Ihrer Daten sofort bekanntzugeben (Adresse, Kontokorrent, Telefonnummer, usw.).