Die Abkommen zur Erneuerung der nationalen Kollektivverträge für Industrie, Handwerk und Genossenschaftswesen im Bau sehen vor, dass ab 1. Jänner 2015 ein monatlicher Beitrag an Prevedi (nationaler Zusatzrentenfonds für die Arbeiter von Industrie- und Handwerksunternehmen des Baugewerbes) und Cooperlavoro (Zusatzrentenfonds für Genossenschaften) zu tätigen ist. Dieser sogenannte “vertragliche” Beitrag ist zu Lasten der Unternehmen und muss verpflichtend für alle Arbeitnehmer entrichtet werden, bei denen einer der obgenannten Kollektivverträge angewendet wird.
Der Beitrag ist sowohl für die Arbeitnehmer geschuldet, die zum 31. Dezember 2014 bereits bei Prevedi und Cooperlavoro eingeschrieben sind, als auch für die nicht eingeschriebenen Arbeitnehmer.
Für die Südtiroler Arbeitnehmer gibt es neben dem nationalen Fonds PREVEDI bereits seit Jahren auch den regionalen Zusatzrentenfonds LABORFONDS. Sehr viele Arbeiter und Angestellte des Bausektors sind bereits dort eingeschrieben.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass für alle diejenigen, die bereits im Laborfonds eingeschrieben sind und dort für ihre Zusatzrente einzahlen, keine Änderungen vorgenommen werden müssen.
Siehe dazu die Mitteilung der CNCE Nr. 599 vom 20. Februar 2015 mit den Anleitungen zur Handhabung des Pflichtbeitrages für die Zusatzrente an die Fonds Prevedi und Cooperlavoro, wie sie von den nationalen Verbänden genehmigt wurden, die die Kollektivverträge Industrie, Handwerk und Genossenschaftswesen im Bau unterzeichnet haben. Dieselben Verbände haben die Vorgehensweise mit Abkommen vom 27.04.2018 auch für die territorialen Zusatzrentenfonds festgelegt.
Achtung! Ab 01.10.2019 neue Pflichtbeiträge für Industriebetriebe! (Tabelle)
Achtung! Ab 01.03.2020 neue Pflichtbeiträge für Handwerksbetriebe! (Tabelle)
In einem eigenen Feld der monatlichen MUT-Meldung kann der Beitrag für den vorhergehenden Monat eingegeben werden.
Für Unternehmen, welche nur Angestellte beschäftigen, wurde die Möglichkeit bestätigt, die Vermittlung durch die Bauarbeiterkasse in Anspruch zu nehmen. Dazu genügt es, das Beitrittsformular zur Bauarbeiterkasse auszufüllen.
Der Beitrag ist sowohl für die Arbeitnehmer geschuldet, die zum 31. Dezember 2014 bereits bei Prevedi und Cooperlavoro eingeschrieben sind, als auch für die nicht eingeschriebenen Arbeitnehmer.
Für die Südtiroler Arbeitnehmer gibt es neben dem nationalen Fonds PREVEDI bereits seit Jahren auch den regionalen Zusatzrentenfonds LABORFONDS. Sehr viele Arbeiter und Angestellte des Bausektors sind bereits dort eingeschrieben.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass für alle diejenigen, die bereits im Laborfonds eingeschrieben sind und dort für ihre Zusatzrente einzahlen, keine Änderungen vorgenommen werden müssen.
Siehe dazu die Mitteilung der CNCE Nr. 599 vom 20. Februar 2015 mit den Anleitungen zur Handhabung des Pflichtbeitrages für die Zusatzrente an die Fonds Prevedi und Cooperlavoro, wie sie von den nationalen Verbänden genehmigt wurden, die die Kollektivverträge Industrie, Handwerk und Genossenschaftswesen im Bau unterzeichnet haben. Dieselben Verbände haben die Vorgehensweise mit Abkommen vom 27.04.2018 auch für die territorialen Zusatzrentenfonds festgelegt.
Achtung! Ab 01.10.2019 neue Pflichtbeiträge für Industriebetriebe! (Tabelle)
Achtung! Ab 01.03.2020 neue Pflichtbeiträge für Handwerksbetriebe! (Tabelle)
In einem eigenen Feld der monatlichen MUT-Meldung kann der Beitrag für den vorhergehenden Monat eingegeben werden.
Für Unternehmen, welche nur Angestellte beschäftigen, wurde die Möglichkeit bestätigt, die Vermittlung durch die Bauarbeiterkasse in Anspruch zu nehmen. Dazu genügt es, das Beitrittsformular zur Bauarbeiterkasse auszufüllen.