ARBEITER INDUSTRIE UND HANDWERK ab 01.10.2023

KRANKHEIT
EINSTUFUNG
2. + 3. Tag
bei Krankh.
bis 6 Tage*
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 6 Tage
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 12 Tage
vom 4. bis zum 20. Tag
vom 21. bis zum 180. Tag
vom 181. bis zum 365. Tag**
Hinterlegung
Brutto
Hinterlegung
Netto
 
 
 
 
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
IV Ebene
48,12
48,12
91,91
33,24
13,71
48,12
Spezialisiert
45,30
45,30
86,52
31,29
12,90
45,30
Qualifiziert
41,53
41,53
79,31
28,68
11,83
41,53
Gewöhnlich
36,32
36,32
69,37
25,08
10,34
36,32
*für maximal 2 Krankheiten im Kalenderjahr
**Vorauszahlung des Krankengeldes im Lohnstreifen vom 271. Tag bis zum 365. Tag nur für Arbeiter mit einem Firmendienstalter über dreieinhalb Jahren.

WICHTIG: Bei Krankheitsdauer von über 180 Tagen wird der eigens vorgesehene Betrag aus der Tabelle verrechnet, falls die Krankheit im Laufe des Kalenderjahres zu Ende geht.
Sobald das NISF eine neue Auszahlung beginnt (bei Krankheiten, die im nächsten Kalenderjahr fortschreiten), muss das Unternehmen wieder die vom 21. bis zum 180. Tag geltenden Beträge verrechnen.


UNFALL UND BERUFSKRANKHEIT
EINSTUFUNG
vom 1. bis zum 90. Tag
ab dem 91. Tag
Hinterlegung
erste 3 Tage
Brutto
Hinterlegung
erste 3 Tage
Netto
Hinterlegung
ab dem 4. Tag
Brutto
Hinterlegung
ab dem 4. Tag
Netto
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
7,4 % auf Stundenlohn
5,7 % auf Stundenlohn
IV Ebene
19,03
4,30
Spezialisiert
17,91
4,05
Qualifiziert
16,42
3,71
Gewöhnlich
14,36
3,25
 

LEHRLINGE Industrie ab 01.07.2023
Verträge mit Beginn ab dem 06.07.2021

KRANKHEIT
LEHRSEMESTER
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 6 Tage
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 12 Tage
vom 4. bis zum 20. Tag
vom 21. bis zum 180. Tag
vom 181. bis zum 270. Tag
Hinterlegung
Brutto
Hinterlegung
Netto
 
 
 
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
1. + 2. Semester
18,61
35,54
12,85
5,30
18,61
3. + 4. Semester
24,81
47,38
17,13
7,06
24,81
5. + 6. Semester
28,94
55,27
19,99
8,24
28,94
ab dem 7. Semester
33,07
63,17
22,84
9,42
33,07
UNFALL UND BERUFSKRANKHEIT
LEHRSEMESTER
vom 1. bis zum 90. Tag
ab dem 91. Tag
Hinterlegung erste 3 Tage
Brutto
Hinterlegung erste 3 Tage
Netto
Hinterlegung ab dem 4. Tag
Brutto
Hinterlegung ab dem 4. Tag
Netto
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
7,4 % auf Stundenlohn
5,7 % auf Stundenlohn
1. + 2. Semester
7,36
1,66
3. + 4. Semester
9,81
2,22
5. + 6. Semester
11,44
2,59
ab dem 7. Semester
13,08
2,96
 

LEHRLINGE Industrie ab 01.07.2023
Für Verträge im Zeitraum 01.08.2016 - 05.07.2021

KRANKHEIT
LEHRSEMESTER
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 6 Tage
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 12 Tage
vom 4. bis zum 20. Tag
vom 21. bis zum 180. Tag
vom 181. bis zum 270. Tag
Hinterlegung
Brutto
Hinterlegung
Netto
 
 
 
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
1. + 2. Semester
16,54
31,58
11,42
4,71
16,54
3. + 4. Semester
22,74
43,43
15,70
6,48
22,74
5. + 6. Semester
28,94
55,27
19,99
8,24
28,94
ab dem 7. Semester
33,07
63,17
22,84
9,42
33,07
UNFALL UND BERUFSKRANKHEIT
LEHRSEMESTER
vom 1. bis zum 90. Tag
ab dem 91. Tag
Hinterlegung erste 3 Tage
Brutto
Hinterlegung erste 3 Tage
Netto
Hinterlegung ab dem 4. Tag
Brutto
Hinterlegung ab dem 4. Tag
Netto
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
7,4 % auf Stundenlohn
5,7 % auf Stundenlohn
1. + 2. Semester
6,54
1,48
3. + 4. Semester
8,99
2,03
5. + 6. Semester
11,44
2,59
ab dem 7. Semester
13,08
2,96
 

LEHRLINGE Handwerk --> ab 01.07.2023
Verträge mit Beginn ab dem 01.07.2016

KRANKHEIT
LEHRSEMESTER
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 6 Tage
erste 3 Tage bei Krankh. länger als 12 Tage
vom 4. bis zum 20. Tag
vom 21. bis zum 180. Tag
vom 181. bis zum 270. Tag
Hinterlegung
Brutto
Hinterlegung
Netto
 
 
 
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
1. + 2. Semester
18,75
35,81
12,95
5,34
18,75
3. + 4. Semester
24,98
47,71
17,25
7,11
24,98
5. + 6. Semester
29,13
55,64
20,12
8,30
29,13
ab dem 7. Semester
33,28
63,57
22,99
9,48
33,28
UNFALL UND BERUFSKRANKHEIT
LEHRSEMESTER
vom 1. bis zum 90. Tag
ab dem 91. Tag
Hinterlegung erste 3 Tage
Brutto
Hinterlegung erste 3 Tage
Netto
Hinterlegung ab dem 4. Tag
Brutto
Hinterlegung ab dem 4. Tag
Netto
 
 
 
18,5 % auf Stundenlohn
14,2 % auf Stundenlohn
7,4 % auf Stundenlohn
5,7 % auf Stundenlohn
1. + 2. Semester
7,41
1,68
3. + 4. Semester
9,88
2,23
5. + 6. Semester
11,52
2,60
ab dem 7. Semester
13,16
2,98
 
BERECHNUNG DER HINTERLEGUNG BEI KRANKHEIT: die Krankheitsstunden zur Berechnung der Hinterlegung müssen sich auf die Arbeitstage der Baustelle beziehen, von Krankheitsbeginn bis -ende. Die entsprechende Stundenanzahl wird mit dem tatsächlichen Stundenlohn multipliziert. Auf dieser Grundlage werden dann 18,5% als Bruttoanteil für die Hinterlegung berechnet (14,20% netto sind in der Bauarbeiterkasse zu hinterlegen).

BERECHNUNG DER HINTERLEGUNG BEI UNFALL/BERUFSKRANKHEIT: die Stunden zur Berechnung der Hinterlegung müssen sich auf die Arbeitstage der Baustelle beziehen, von Beginn des Vorfalles bis zum Ende. Die entsprechende Stundenanzahl wird mit dem tatsächlichen Stundenlohn multipliziert. Auf dieser Grundlage werden dann für die ersten drei Tage 18,5% als Bruttoanteil für die Hinterlegung berechnet (14,20% netto sind in der Bauarbeiterkasse zu hinterlegen); ab dem vierten Tag werden 7,4 % brutto (5,7 % netto) berechnet.

Falls die Mindestanzahl von 450 gültigen Stunden in den 3 vorhergehenden Monaten nicht erreicht werden sollte, muss das Unternehmen dem Arbeiter die vorgesehene wirtschaftliche Behandlung zur Gänze gewährleisten; es kann aber nur einen proporzional reduzierten Teil des ausgezahlten Betrages von der Bauarbeiterkasse einbehalten (Betrag = gültige Stunden/450).