Tabelle Beiträge Industrieunternehmen

BEITRÄGE AB 01.10.2023
%
ZU LASTEN UNTERNEHMEN
ZU LASTEN ARBEITNEHMER
BAUARBEITERKASSE
2,25
1,87
0,38
TERRITORIALER FONDS FÜR DIE QUALIFIZIERUNG DES SEKTORS
0,20
0,20
 
FONDS FÜR AUSBILDUNG UND SICHERHEIT
1,00
1,00
 
FONDS FÜR ARBEITSKLEIDUNG
0,70
0,70
 
FONDS ZUR VORZEITIGEN PENSIONIERUNG
0,20
0,20
 
BAUBERUFSALTER
3,60
3,60
 
PROV. VERTRAGSBEITRITTSQUOTE
0,96
0,48
0,48
NAT. VERTRAGSBEITRITTSQUOTE
0,44
0,22
0,22
INSGESAMT
9,35
8,27
1,08
INSGESAMT (1)
8,87
7,79
1,08
 
 
 
 
+ FONDS ZUR FÖRDERUNG DER BESCHÄFTIGUNG (2)
0,10
0,10
 
+ SANITÄTSFONDS ARBEITER (2)
0,60
0,60
 
+ SANITÄTSFONDS ANGESTELLTE
0,26
0,26
 
(1) Die im Kollegium der Bauunternehmer der Autonomen Provinz Bozen eingeschriebenen Unternehmen müssen nur jenen Teil der "Provinziellen Vertragsbeitrittsquote" einzahlen, der zu Lasten des Arbeitsnehmers geht.
(2) Bezogen auf Grundlohn – Kontingenzzulage – EDR -Gebietszulage; ausschließlich für normale Arbeitsstunden, Feiertage und Schulstunden der Lehrlinge
Für den Gesundheitsfonds der Arbeiter: Falls die Gesamtzahl der gearbeiteten Stunden unter 120 liegt (schlechtes Wetter, Teilzeit, Krankheit, Unfall, Einstellung nach dem 15. des Monats usw.), wird die Mindestberechnungsbasis immer und in jedem Fall auf 120 Arbeitsstunden angewendet, d.h. durch Multiplikation des Stundenlohns mit 120.

Sozialabgaben

Die BEITRÄGE zu Lasten des ARBEITERS und zu Lasten des UNTERNEHMENS müssen im Ausmaß von 15% der Gesamtsumme den Sozialabgaben unterworfen werden, ausgenommen die Prevedi-Quote (zu Lasten des Unternehmens), und die Vertragsbeitritts-Quoten (zu Lasten des Arbeiters und des Unternehmens).

Die an den Sanitätsfonds Sanedil eingezahlten Beiträge sind dem NISF/INPS- Solidaritätsbeitrag von 10% zu unterwerfen.

Besteuerung

Die BEITRÄGE zu Lasten des ARBEITERS und zu Lasten des UNTERNEHMENS:

Die Beiträge betreffend die Fonds für Berufsausbildung, Ausbildung und Sicherheit, Arbeitskleidung, vorzeitige Pensionierung, Bauberufsalter und Verwaltung Bauarbeiterkasse ZÄHLEN NICHT ZUM EINKOMMEN aus unselbständiger Arbeit.

NICHT DER BESTEUERUNG unterworfen ist die Beitragsquote für Fürsorge- und sanitäre Leistungen zu Lasten des Arbeiters.

ACHTUNG: Ab dem Monat Juni 2021 sind die Beiträge an die Bauarbeiterkassen für die Auszahlung von sozialen und sanitären Leistungen NICHT mehr der Steuergrundlage des Arbeiters zuzurechnen (Rundschreiben CNCE Nr.775)

Besteuerung der Beiträge an den Sanitätsfonds Sanedil (Rundschreiben CNCE Nr. 67-2021)