Die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen
Die Kasse wurde am 24. Juni 1966 mit ausdrücklichem Bezug auf den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vom 6. Dezember 1963 gegründet. Der Industriellenverband der Provinz Bozen und die Vereinigung Intersind einerseits, die Gewerkschaftsbünde "Camera confederale del lavoro della provincia di Bolzano" (AGB-CGIL), "Unione sindacale provinciale" (SGB-CISL) und "Camera sindacale" (SGK-UIL) andererseits, unterzeichneten den ersten Vertrag.
Die Tätigkeit der Kasse beschränkte sich anfangs nur auf eine Reihe von Fürsorgeleistungen, die auch später beibehalten wurden. Die Kasse wuchs langsam zu einem aktiven Institut heran; im Laufe der Zeit kamen nämlich einige wichtige Vertragseinrichtungen hinzu, wie zum Beispiel das "Bauberufsalter" (1967), das "zusätzliche Arbeitslosengeld" (1970) und die "Hinterlegung für Urlaub, Feiertage und Weihnachtsgeld" (1971), später die Verwaltung der ergänzenden Auszahlungen bei "Krankheit", "Unfall" und "Berufskrankheit", die auch die Automatisierung der Büroarbeiten erforderlich machte. Das Statut der Kasse wurde mehrmals überarbeitet, sei es um dasselbe an die neuen, durch die Verträge geänderten Bedingungen für die Leistungen und deren Auszahlung anzupassen, sei es, um den Zuwachs der Einschreibungen besser zu bewältigen. Mit der Revision des Statuts von 1978 wurde dem Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund das Recht zur Vertretung in der Bauarbeiterkasse anerkannt. 1979 wurde dieses Recht auch auf die Vertreter der Handwerksunternehmen ausgedehnt.
Die heute geltende Fassung erhielt das Statut mit den Abänderungen vom 25. September 2018.
Die heute geltende Fassung erhielt das Statut mit den Abänderungen vom 25. September 2018.