Der Arbeiter und die Bauarbeiterkasse

Unsere Dienste für den Bauarbeiter

Zu den wichtigsten Aufgaben der Bauarbeiterkasse gehört die Auszahlung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, die allgemein „Hinterlegungsgeld“ genannt und von den Unternehmen pflichtgemäß jeden Monat eingezahlt werden. 
Die hinterlegten Beträge werden auf dem Lohnstreifen angeführt, damit die vorgesehenen Steuerabzüge getätigt werden können; die Hinterlegung wird aber nicht vom monatlichen Lohn abgezogen, wie viele meinen, sondern für jede einzelne gearbeitete Stunde hinzugerechnet.
Unsere Kasse überprüft, ob die Unternehmen fristgemäß die vorgesehenen Beträge einzahlen und die in Südtirol geltenden Lohntabellen anwenden, sowie mindestens 8 Stunden pro Tag melden.
Alle Firmen, auch die mit Sitz in anderen Provinzen, müssen diese Beträge monatlich unserer Bauarbeiterkasse überweisen.
Das Urlaubsgeld umschließt alle Beträge, die für die Monate von Oktober jeden Jahres bis einschließlich April des nächstfolgenden Jahres eingezahlt wurden, und wird innerhalb 15. Juli ausgezahlt. Das Weihnachtsgeld hingegen betrifft die Monate von Mai bis einschließlich September und wird innerhalb 15. Dezember ausgezahlt.
Viele Arbeiter erhalten diese Beträge jedoch nicht, weil uns falsche Daten, vor allem falsche Adressen mitgeteilt werden. 
Es ist daher sehr wichtig, die Adresse, das Geburtsdatum, die Steuernummer, usw. genau zu überprüfen, vor allem aber etwaige Änderungen, die nach der Einschreibung in der Bauarbeiterkasse erfolgen, rechtzeitig mitzuteilen.
Sehr wichtig ist auch die Mitteilung des Bank- oder Postkontos: so kann die Bauarbeiterkasse die Gelder direkt auf das Konto des Arbeiters überweisen, was viel sicherer und schneller ist.
Wer ins Ausland zieht oder Gewerbebereich wechselt, kann die Hinterlegungsgelder vor den vorgesehenen Auszahlungsterminen erhalten. Der Antrag muss jedoch mit entsprechenden Unterlagen belegt werden (Erklärung des neuen Arbeitgebers, Entlassungsschreiben, Flugticket usw.).
In der ersten Maiwoche zahlt die Bauarbeiterkasse das Bauberufsalter aus: es haben all jene Arbeiter Anrecht, für die in zwei Jahren (von Oktober jeden Jahres bis September des übernächsten Jahres) mindestens 2.100 Stunden gemeldet wurden. Für jede gewöhnliche eingezahlte Arbeitsstunde des zweiten Jahres (Oktober/September) wird dann dem Arbeiter aufgrund einer tarifvertraglich festgelegten Tabelle ein Stundenbetrag ausgezahlt.
Die Bauarbeiterkasse gewährt auch Gesundheits- und Fürsorgeleistungen; die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie in diesen Internetseiten.
Abschließend erinnern wir auch daran, dass wir jedes Jahr im Mai mit der Verteilung der Arbeitskleidung beginnen.

Auszahlungen an den Arbeiter:

  • Juli: durch Ihr Unternehmen einbezahlte Beträge von Oktober bis April (Urlaubsgeld);
  • Dezember: durch Ihr Unternehmen einbezahlte Beträge von Mai bis September (Weihnachtsgeld);
  • Mai: Bauberufsalter;
  • Wenn Sie Gewerbebereich wechseln oder gezwungen sind, aufgrund der abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung in Ihr Heimatland zurückzukehren, raten wir Ihnen, sich mit der Bauarbeiterkasse in Verbindung zu setzen.
Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Bank- oder Postkontokorrent oder, in Ermangelung, mittels einer Gutschrift, die bei jedem italienischen Postamt eingelöst werden kann.

Wichtig

  • überprüfen Sie immer Ihre persönlichen Daten, über welche die Bauarbeiterkasse verfügt;
  • teilen Sie uns Ihre Bank- oder Postkontonummer mit;
  • füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus;
  • teilen Sie der Bauarbeiterkasse jegliche Änderung sofort mit (Adresse, Kontokorrent, Telefonnummer, usw.);
  • halten Sie sich stets auf dem Laufenden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Telefon:
0471 305 030
E-Mail:
arbeiter@bauarbeiterkasse.bz.it